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Phoenix-Immobilien - Service und kompetente Beratung

  

Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Die Maklerfirma Phönix Immobilien e.K. Kay-Uwe Hilpert erhält für Nachweis und/ oder Vermittlung von Vertragsgelegenheiten eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%):
    1. bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften von 6,9 % vom Kaufpreis,
    2. bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 3 Monatspreise; dies sind die vom Objektabnehmer zu zahlende Beträge zzgl. aller sonstigen Zuwendungen und Geldwerten Leistungen, mit Ausnahme der Nebenkosten und etwaiger Mehrwertsteuer.
      Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Objektabnehmer an Phönix Immobilien e.K. zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.
  2. Die Provision ist mit Abschluß des Hauptvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes (DÜG), mindestens jedoch 6% zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, daß ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
  3. Phönix Immobilien e.K. darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.
  4. Dem Auftraggeber ist jegliche Weitergabe der durch Phönix Immobilien e.K. erteilten Informationen - insbesondere des Nachweises- an Dritte nur nach schriftlicher Zustimmung durch Phönix Immobilien e.K. gestattet. Andernfalls haftet er - unbeschadet eines weiteren Schadensersatzanspruches - im Falle des Vertragsabschlusses durch den Dritten auf die entgangene Provision.
  5. Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, längstens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch der Phönix Immobilien e.K.
  6. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, Phönix Immobilien e.K. unverzüglich schriftlich zu informieren und wenn vereinbart für die entstandenen Kosten aufzukommen. Dabei wird die Arbeitsstunde mit 42 € berechnet.
  7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Phönix Immobilien e.K. unverzüglich schriftlich über den Abschluß eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.
  8. Schadensersatzansprüche gegen Phönix Immobilien e.K. sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs. Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u.ä. beruhen ausschließlich auf den der Phönix Immobilien e.K. vom Objektanbieter erteilten Informationen; hierfür wird keinerlei Haftung übernommen.
  9. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.
  10. Bei Maklerverträgen mit Vollkaufleuten ist Berlin Erfüllungsort und Gerichtsstand.